CORONAVIRUS COVID-19

13. Juli 2020

WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI ALLEN DESINFEKTIONSMASSNAHMEN UND STEHEN IHNEN MIT EINEM TEAM VON STAATLICH GEPRÜFTEN DESINFEKTOREN ZUR SEITE, UM ALLE NÖTIGEN MASSNAHMEN ZU ERGREIFEN. SPRECHEN SIE UNS GERNE A

 

DIE GEFAHR DURCH DAS CORONAVIRUS

Coronaviren können beim Menschen Krankheiten verursachen, die von leichten Erkältungssymptomen bis hin zu schweren Krankheiten wie MERS (Middle East Respiratory Syndrome), SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome) und aktuell COVID-19 (Coronavirus Disease 2019) reichen. Infektionen des Menschen mit Coronaviren verlaufen oft mild und asymptomatisch. Es können aber auch Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten, Atemnot und Atembeschwerden auftreten. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein akutes respiratorisches Syndrom, ein Nierenversagen und sogar den Tod verursachen, meist bei Personen, deren Immunsystem geschwächt ist.

ARBEITSPLATZ-DESINFEKTION FÜR MITARBEITER

Folgende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um Mitarbeiter wirkungsvoll vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen:

  • Sanitärräume täglich reinigen und desinfizieren
  • Verkehrswege, Eingangsbereiche und Räume mit Kundenkontakt täglich reinigen
  • Räume zur Behandlung von Erkrankten täglich reinigen und desinfizieren
  • Mit Blut und Körperflüssigkeiten kontaminierte Oberflächen unverzüglich desinfizieren

Die „Überlebensdauer“ der Coronaviren beträgt an trockenen und beheizten Orten (ca. 20 °C) bis zu zwei Tage. Die Infektion erfolgt durch Tröpfchen oder Aerosole, kann aber auch durch Kontakt mit kontaminierten Oberflächen passieren. Deshalb ist eine besondere Reinigung der Arbeitsplätze erforderlich. Sollte ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz erkranken, so sollte der Raum danach gut gelüftet werden. Feste Oberflächen am Arbeitsplatz, wie der Arbeitstisch, können mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel abgewischt

news coronavirus covid19

WIE KANN ICH MICH VOR COVID-19 SCHÜTZEN?

Internationale Reisende sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, zu denen die folgenden Praktiken gehören:

  • Reinigen Sie Ihre Hände häufig und gründlich mit Seife und Wasser oder nutzen Sie alkoholische Händedesinfektion.
  • Beim Husten und Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder Einwegtaschentüchern bedecken – Gewebe sofort wegwerfen und Hände waschen.
  • Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die an einer Erkältung oder an grippeähnlichen Symptomen leiden.
  • Wenn Sie Fieber, Husten und Atembeschwerden haben, suchen Sie frühzeitig ärztliche Hilfe auf und teilen Sie Ihrem Arzt ihre Reisegeschichte mit.
  • Beim Besuch von Lebendmärkten in Gebieten, in denen derzeit Fälle von COVID-19 auftreten, vermeiden Sie den direkten ungeschützten Kontakt mit lebenden Tieren und Oberflächen, die mit Tieren in Kontakt kommen.
  • Der Verzehr von rohen oder zu wenig gekochten tierischen Produkten sollte vermieden werden. Rohes Fleisch, Milch oder tierische Organe sollten gemäß guter Lebensmittelsicherheitspraxis mit Vorsicht behandelt werden, um eine Kreuzkontamination mit ungekochten Lebensmitteln zu vermeiden.
Coronavirus covid19

DESINFEKTION UND REINIGUNG GEGEN COVID-19

Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mindestens mit dem Wirkungsbereich “begrenzt viruzid” (wirksam gegen behüllte Viren), anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie “begrenzt viruzid PLUS” oder “viruzid” können ebenfalls verwendet werden. Die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren sowie die Desinfektionsmittelliste des Verbundes für Angewandte Hygiene enthalten geeignete Mittel. Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.

UMSETZUNG DER DESINFEKTION IN MEDIZINISCHEN EINRICHTUNGEN

Die SB Professional Cleaning GmbH unterstützt Sie gerne dabei, mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus vorzugehen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Tägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-)Flächen (z. B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit.
  • Bei Bedarf sind die Desinfektionsmaßnahmen auf weitere kontaminationsgefährdete bzw. kontaminierte Flächen auszudehnen.
  • Alle Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z. B. EKG-Elektroden, Stethoskope etc.) sind patientenbezogen zu verwenden und müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Bei Transport in einem geschlossenen, außen desinfizierten Behälter ist eine zentrale Aufbereitung möglich. Thermische Desinfektionsverfahren sollten, wann immer möglich, bevorzugt angewendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (s. oben) verwendet werden – siehe auch KRINKO–BfArM-Empfehlung.
  • Geschirr kann in einem geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert und darin wie üblich gereinigt werden (> 60 °C).
  • Wäsche/Textilien können einem Wäschedesinfektionsverfahren gemäß RKI-Liste zugeführt werden. Als Taschentücher sollen Einwegtücher Verwendung finden. Für Betten und Matratzen werden wischdesinfizierbare Überzüge empfohlen.

WER GEHÖRT ZU DEN KONTAKTPERSONEN DER KATEGORIE I MIT ENGEM KONTAKT ZU EINER INFIZIERTEN PERSON?

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem face-to-face-Kontakt, z. B. im Rahmen eines Gesprächs, sowie Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z. B. durch Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund-Beatmung, Anhusten, Anniesen etc.
  • Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2 m), ohne Schutzausrüstung
  • Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falles im Flugzeug:
    Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugdauer
  • Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft (z. B. längeres Gespräch o. ä.)

Mit dem Ziel einer frühzeitigen Identifizierung infizierter Kontaktpersonen wird – abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Daten – empfohlen, eine Kontaktpersonennachverfolgung zu initiieren, wenn der Flug innerhalb der letzten 28 Tage stattgefunden hat.

EMPFOHLENES VORGEHEN FÜR DAS MANAGEMENT VON KONTAKTPERSONEN DER KATEGORIE I

  • Ermittlung, namentliche Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer des Gesundheitsamtes
  • Information der Kontaktpersonen über das COVID-19-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken
  • Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, häusliche Absonderung unter Abwägung der Möglichkeiten und nach Risikobewertung des Gesundheitsamtes
  • Generell im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern, z. B. dadurch, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden
  • Häufiges Händewaschen, Einhaltung der Husten- und Niesetikette
  • Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten COVID-19-Fall auf folgende Weise: zweimal täglich selbst Körpertemperatur messen; Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst bezüglich Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen
  • Wird eine Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall symptomatisch und ist die Symptomatik vereinbar mit einer SARS-CoV-2-Infektion, so gilt sie als krankheitsverdächtig und eine weitere diagnostische Abklärung sollte erfolgen. Folgender Ablauf wird empfohlen:
  1. Sofortige Kontaktaufnahme der Person mit dem Gesundheitsamt zur weiteren diagnostischen Abklärung und Besprechung des weiteren Vorgehens
  2. In Absprache mit Gesundheitsamt ärztliche Konsultation, inklusive Diagnostik mittels einer geeigneten Atemwegsprobe gemäß den Empfehlungen des RKI zur Labordiagnostik und ggf. Therapie
  3. Kontaktreduktion nach Maßgabe des Gesundheitsamtes; dies kann eine häusliche Absonderung während der weiteren diagnostischen Abklärung unter Einhaltung infektionshygienischer Maßnahmen (§ 28 IfSG) oder eine Absonderung in einem Krankenhaus (§ 30 IfSG) umfassen; Weiterführen des „Tagebuchs“
  4. Übermittlung nach § 12 IfSG

Wenn Sie Unterstützung beim Desinfektionsschutz durch geeignete Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir unterstützen Sie!